Der Grundlagenkurs beschäftigt sich im Bereich des Zivilrechtes mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dort zunächst mit dem Allgemeinen Teil des BGB. Hier geht es um grundsätzliche Probleme wie z. B. Willenserklärungen, Vollmacht, Geschäftsfähigkeit. Das 2. Buch des BGB wird der nächste Schwerpunkt sein. Vertragliche Schuldverhältnisse (z. B. Kauf, Miete,Krankenhausaufnahmevertrag etc) ,das Recht der Leistungsstörungen und die vertragliche Haftung werden Gegenstand sein. Das Haftungsrecht mit seinen Beweisregeln wird ebenfalls ein weiterer Schwerpunkt sein und aus dem 5. Buch des BGB das Dreizeugentestament. 

Im Strafrecht geht es um Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechtes wie Täterschaft und Teilnahme, Rechtfertigungsgründe, Unterlassungsdelikte etc. Ausgewählte Delikte, die im Rahmen des Gesundheitsrechtes eine große Rolle spielen, wie z. B. Schweigepflicht, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und die Tötungsdelikte runden die Vorlesung ab. 

Letzte Vorlesung findet voraussichtlich am 19.07.2023 statt.